Zukunftssicherung gem §3/1/15a EStG

Mit staatlicher Förderung in der Höhe von 36,5% - 50%.

Zukunftsicherung gem §3/1/15a EStG

Nutzen Sie schon das steuerfreie Einkommen für Ihre Mitarbeiter, bei dem Sie gut 30% an Lohnnebenkosten sparen?

Durch die begünstigte Vorsorge über die Firma erhalten Sie rund das Doppelte im Vergleich zu einer privaten Vorsorge!

Das Österreichische Steuergesetz sieht seit dem Jahr 1972 eine Möglichkeit vor, dass Unternehmer Aufwendungen (Teile von Löhnen und Gehältern) bis zu € 300,00 p. a. für so genannte Zukunftssicherungsmaßnahmen an ihre Mitarbeiter leisten können, ohne dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben anfallen. Darüber hinaus erspart sich der Arbeitgeber (AG) auch noch die Lohnnebenkosten.

Sollte der Arbeitgeber dafür kein Geld in die Hand nehmen wollen, hat der Arbeitnehmer (AN) dennoch die Möglichkeit, für diesen Teil seines Einkommens (bis € 25,00 pro Monat bzw. € 300/Jahr) die staatliche Förderung in der Höhe von 36,5 % bis 50 % (je nach Progressionsstufe) zu nutzen! Der Dienstgeber erspart sich die Lohnnebenkosten in der Höhe von ~ 8%.

Somit stellt die Zukunftssicherung die in Österreich am stärksten geförderte Anspar- und Vorsorgemöglichkeit dar!

Vorteile für den Arbeitgeber
  • Keine Lohnnebenkosten
  • Die 300 € sind voll als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Durch Gewährung dieses Modells kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zu einer "geförderten" Altersvorsorge verhelfen
Vorteile für den Arbeitnehmer
  • steuerfreies Ansparen (Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit)
  • Sofortige Unverfallbarkeit
  • Flexible Eigenbeiträge in jeder Höhe möglich (Sonderausgabenfähig!)
  • Nach Ablauf der Pensionsvorsorge - steuerfreie Auszahlung des Kapitalbetrages oder Versteuerung nach Erreichung des kapitalisierten Wertes
Gehaltserhöhung AN finanziert AG finanziert
Summe Aufwand AG 389,40 € 365,70 € 300,00 €
SV-Abgaben 21.90% -65,70 € -65,70 € -----
Lohnnebenkosten 7,90% -23,70 € ----- -----
Brutto 300,00 € 300,00 € 300,00 €
SV-Abgaben 18,00% -54,00 € -54,00 € -----
Lohnsteuer 36,50% -89,79 € ----- -----
Netto 156,21 € 246,00 € 300,00 €

Bei dem Beispiel wurde absichtlich kein Spitzenverdiener angenommen. Man sieht deutlich die Höhe der Abgaben, die zu leisten ist, wenn der Arbeitgeber (AG) eine Gehaltserhöhung von € 300,-- brutto tätigt. Dem Arbeitnehmer (AN) bleiben € 156,21 (bei einem Gesamtaufwand von € 389,40). Liegt die Steuerquote höher, bleibt dem AN noch weniger. Über die Zukunftssicherung bleiben dem AN die vollen € 300,-- und der AG spart sich die kompletten Lohnnebenkosten von ~ 30%. Zahlt der AG nichts, erspart sich der AN dennoch die Steuer (staatl. Förderung 36,5% - 50%) und es bleiben ihm immerhin € 246,--.

Gerade heute sollte es für Unternehmen von großer Bedeutung sein, erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter an den Betrieb zu binden. Dafür bietet sich die Zukunftssicherung als Möglichkeit der Mitarbeitermotivierung und -bindung an. Darüber hinaus dient die Zukunftssicherung den Betrieben zur Kostensenkung.

Diese interessante Möglichkeit wird bisher lediglich von etwa 20 % der Unternehmen in Österreich genutzt.

Steuerersparnis

Durch die um 300 € p.a. verminderte Berechnungsbasis für die Lohnsteuer ergibt sich folgende Steuerersparnis für den Mitarbeiter.

Zu versteuerndes Monatseinkommen Spitzensteuersatz Von 25 Euro Beitrag monatlich
sparen Sie zahlen Sie
1.300 bis 2.600 € 36,5% 9,13 € 15,87 €
2.600 bis 6.000 € 43,12% 10,78 € 14,22 €
über 6.000 € 50% 12,50 € 12,50 €