Freibetrag für investierte Gewinne ab 2007 für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

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Im Rahmen des KMU-Förderungsgesetzes 2006 wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, das vor allem Klein- und Mittelbetrieben zu gute kommen soll. Eine der wichtigsten Neuerungen dieses Gesetzes betrifft den Freibetrag für investierte Gewinne, die erstmals für das Wirtschaftsjahr 2007 in Kraft tritt.

Mit diesem Freibetrag für investierte Gewinne besteht für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.) ab dem Veranlagungsjahr 2007 die Möglichkeit, 10% des Gewinnes des Betriebes steuerfrei zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Anschaffung/Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (= "begünstigtes Anlagevermögen").

Darunter fallen abnutzbare, körperliche und ungebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren.

Zum begünstigten Anlagevermögen zählen aber auch Wertpapiere, die als Deckung für Abfertigungsrückstellungen vorgesehen sind. Auch hier gilt grundsätzlich die Behaltefrist von 4 Jahren.

Der Steuerfreibetrag beträgt max. 10% des Gewinnes, allerdings müssen diesem Betrag auch Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen in gleicher Höhe und im gleichen Kalenderjahr gegenüberstehen. Insgesamt ist die Begünstigung außerdem mit € 100.000 je Steuerpflichtigem und Jahr begrenzt.

Beispiel:
Vergleich Gewinn und Investition Maximaler Freibetrag
Fall 1:
10% d. Gewinns mehr als Anschaffungskosten der begünstigten Wertpapiere

Höhe der Anschaffungskosten (max. aber € 100.000)
Fall 2:
10% d. Gewinns weniger als Anschaffungskosten der begünstigten Wertpapiere

in Höhe von 10% des Gewinns (max. aber € 100.000)

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Die Wertpapiere gemäß EStG 14 (5) Z 4 müssen dem Anlagevermögen des Betriebes mindestens 4 Jahre gewidmet sein. Für weitere Fragen bzw. für die Auswahl der für Sie optimalen Wertpapiere rufen Sie uns an.